§ 1. Einleitung -- 1. Teil. Allgemeine Vorschriften -- § 2. Verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) -- § 3. Mehrheitsbeteiligung und Abhängigkeit (§§ 16 und 17 AktG) -- § 4. Konzern (§ 18 AktG) -- § 5. Wechselseitige Beteiligungen -- § 6. Mitteilungspflichten -- 2. Teil. Gruppenbildungs- und Gruppenleitungskontrolle -- § 7. Einführung -- § 8. Gruppenbildungskontrolle auf der Ebene der abhängigen Gesellschaft -- § 9. Gruppenbildungs- und Gruppenleitungskontrolle auf der Ebene des herrschenden Unternehmens -- § 9 a. Konzernrechtliche Bezüge des Übernahmerechts -- 3. Teil. Aktienkonzernrecht -- 1. Abschnitt. Eingliederung, Ausschluss von Minderheitsaktionären -- § 10. Eingliederung -- § 10 a. Ausschluss von Minderheitsaktionären -- 2. Abschnitt. Unternehmensverträge -- § 11. Beherrschungsvertrag -- § 12. Gewinnabführungsvertrag -- § 13. Gewinngemeinschaft -- § 14. Teilgewinnabführungsvertrag -- § 15. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge -- § 16. Abschluss von Unternehmensverträgen -- § 17. Unterrichtung der Aktionäre -- § 18. Änderung von Unternehmensverträgen -- § 19. Beendigung von Unternehmensverträgen -- § 20. Sicherung des Gesellschaftsvermögens -- § 21. Ausgleich -- § 22. Abfindung -- § 22 a. Spruchverfahren -- § 23. Leitungsmacht und Haftung des herrschenden Unternehmens -- 3. Abschnitt. Faktischer Konzern -- § 24. Grundlagen -- § 25. Nachteilige Einflussnahme und Nachteilsausgleich -- § 26. Abhängigkeitsbericht und Sonderprüfung -- § 27. Verantwortlichkeit der Beteiligten --§ 28. Qualifizierte Nachteilszufügung -- 4. Teil. GmbH-Konzernrecht -- § 29. Einführung -- § 30. Abhängigkeit und einfacher Konzern -- § 31. Existenzvernichtungshaftung -- § 32. Unternehmensverträge -- 5. Teil. Das Konzernrecht der anderen Gesellschaften und Organisationen -- 1. Abschnitt. Personengesellschaften -- § 33. Grundlagen -- § 34. Personengesellschaft als abhängiges Unternehmen -- § 35. Personengesellschaft als herrschendes Unternehmen -- 2. Abschnitt. Genossenschaften, Vereine, Stiftungen -- § 36. Genossenschaften -- § 37. Vereine -- § 38. Stiftungen. |